Firmenbestattung legal oder illegal !?

Klaus
Global Geschädigter
Avatar
aktuell abwesend
Geschlecht: keine Angabe
Alter: 24
Beiträge: 444
Dabei seit: 09 / 2008
Betreff:

Firmenbestattung legal oder illegal !?

 · 
Gepostet: 07.09.2010 - 18:55 Uhr  ·  #1
Ein Beitrag von Wikipedia:

Legale Firmenbestattung

Sofern die „gewerbliche Firmenbestattung“ (Abwicklungsverkauf) nur dem Zweck dient, das Insolvenzverfahren mit einen neuen Geschäftsführer/ Vorstand (und unter bestimmten Voraussetzungen) an einen anderen Gerichtsort zu führen und dabei die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere die Insolvenzantragspflicht) eingehalten werden, ist diese Vorgehensweise rechtlich „nicht zu beanstanden“ (Oberlandesgericht Karlsruhe vom 30. Mai 2005, Az. 15 AR 8/05).
Illegale Firmenbestattung

Bei derartigen strafrechtlich zu beanstandenden Praktiken ist der neue Geschäftsführer/ Vorstand in der Regel nur ein „Strohmann“ und nicht in der Lage, die Geschäfte der Gesellschaft ordnungsgemäß zu führen. Nicht selten ist er im Ausland ansässig und somit überhaupt nicht in der Lage, ein Insolvenzverfahren praktisch abzuwickeln. Die Insolvenzantragspflichten werden nicht eingehalten (Folge: Insolvenzverschleppung). Die Sitzverlegung erfolgt nur zum Schein (Briefkastenanschrift/ nicht existenter Ort). Dadurch sollen die Gläubiger der Gesellschaft ins Leere laufen und zermürbt werden. Alles, was noch von Wert ist, wird veräußert, Gläubiger werden nicht befriedigt. Diese Einnahmen werden unterschlagen und nicht versteuert.

Die Geschäftsunterlagen, mit denen sich unter anderem nachweisen ließe, dass der bisherige Geschäftsführer sich diverser Insolvenzstraftaten schuldig gemacht hat, werden vernichtet. Auch sollen so Betrügereien und Unregelmäßigkeiten des Altgeschäftsführers vertuscht werden. Zum Beispiel Bankrott durch unterlassene Bilanzerstellung oder Verletzung von Buchführungspflichten, sowie Insolvenzverschleppung (unterlassene Insolvenzantragstellung).

Die Vorgehensweisen der kriminellen Firmenbestatter führt zu erheblichen Problemen für Gläubiger dieser Gesellschaft. Beantragen sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, werden sie dies unter der ihnen bekannten alten Anschrift tun. Wegen der Verlegung des Sitzes ist das angerufene Insolvenzgericht aber nicht mehr zuständig. In manchen Fällen gibt es monatelange Zuständigkeitsstreitigkeiten, welche die Einleitung des Insolvenzverfahrens verzögern.

Da die gesamte Konstruktion lediglich auf Beweisvereitelung und Benachteiligung der Gläubiger ausgerichtet ist, wird sie auch als sittenwidrig beurteilt. Daraus folgt auch, dass die strafrechtliche Verantwortung des Altgeschäftsführers über die Zeit seiner formellen Geschäftsführung hinausgehen kann. Diese kriminelle Vorgehensweise begründet Schadensersatzansprüche auch gegen den „Altgeschäftsführer“, die zivilrechtliche Durchgriffshaftung in das Privatvermögen.

Häufig liegt einer Firmenbestattung die Vermittlung durch einen gewerblich tätigen „Firmenbestatter“ zu Grunde. Diese übernehmen dann im illegalen Zusammenwirken mit dem (Alt-) Gesellschafter die Aufgabe, die nötigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzubereiten, einen geeigneten Scheingeschäftsführer zu engagieren und das noch vorhandene Vermögen zu Gunsten des Altgesellschafters und zur Deckung der eigenen „Honorare“ zu verwerten.
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.