Ich könnt brechen
Da gibt es eine faule Stieftochter die umbedingt Friseurin werden will, aber keinen Funken "Willen" oder Ehrgeiz zeigt. Die erste Ausbildung hat sie noch in einem Friseursalon in Hamburg angefangen, aber nach zwei Monaten waren ihr die Ansprüche des Chefs zu hoch. Naja, kann ja mal passieren beim ersten Anlauf. Dann hat die ARGE sie in eine außerbetriebliche Ausbildungs-Maßnahme im Kreis Pinneberg gesteckt. Und da fängt die Sch...e an.
Laut Handwerkskammer Lübeck verdient ein Azubi
im 1. Lehrjahr 296,55
im 2. Lehrjahr 322,11
im 3. Lehrjahr 455,05
aber ein Azubi in einer außerbetrieblichen Ausbildung der ARGE bekommt
im 1. Lehrjahr 310,00
im 2. Lehrjahr 325,50
im 3. Lehrjahr 341,78
das entspricht leider nur den HartzIV-Sätzen (je nach Alter).
Darau ergibt sich, das wiedermal der Vater den Rest als Unterhaltsleistung aufbringen muß. Normalerweise würde der Ausbildungslohn des dritten Lehrjahres zusammen mit dem Kindergeld den Unterhaltsanspruch des Kindes decken. So aber ist der Vater wiedermarl der gear...te, weil er den Beschiss des Staates ausgleichen muß und das immerhin 12 Monate.
Mit den Vätern kann man's ja machen.
Eure Smiley's reichen gar nciht aus um auszudrücken wie stinkig ich bin.
Da gibt es eine faule Stieftochter die umbedingt Friseurin werden will, aber keinen Funken "Willen" oder Ehrgeiz zeigt. Die erste Ausbildung hat sie noch in einem Friseursalon in Hamburg angefangen, aber nach zwei Monaten waren ihr die Ansprüche des Chefs zu hoch. Naja, kann ja mal passieren beim ersten Anlauf. Dann hat die ARGE sie in eine außerbetriebliche Ausbildungs-Maßnahme im Kreis Pinneberg gesteckt. Und da fängt die Sch...e an.
Laut Handwerkskammer Lübeck verdient ein Azubi
im 1. Lehrjahr 296,55
im 2. Lehrjahr 322,11
im 3. Lehrjahr 455,05
aber ein Azubi in einer außerbetrieblichen Ausbildung der ARGE bekommt
im 1. Lehrjahr 310,00
im 2. Lehrjahr 325,50
im 3. Lehrjahr 341,78
das entspricht leider nur den HartzIV-Sätzen (je nach Alter).
Darau ergibt sich, das wiedermal der Vater den Rest als Unterhaltsleistung aufbringen muß. Normalerweise würde der Ausbildungslohn des dritten Lehrjahres zusammen mit dem Kindergeld den Unterhaltsanspruch des Kindes decken. So aber ist der Vater wiedermarl der gear...te, weil er den Beschiss des Staates ausgleichen muß und das immerhin 12 Monate.
Mit den Vätern kann man's ja machen.
Eure Smiley's reichen gar nciht aus um auszudrücken wie stinkig ich bin.