Auch ich bin rein gefallen!
Am 30.August letzen Jahres trug ich meine Internetseite in diversen Suchmaschinen und Webkatalogen ein. Unter anderen bin ich auf der Seite
www.suma-add.de (relativ neue Präsenz des Herrn J.B. laut Denic 19.05.2010) gelandet, leider habe ich dort mich auch angemeldet. Ich bekam am 01.09.2010 eine Auflistung von Suchmaschinen wo ich überall eingetragen wurde (kein Kostenhinweis).
Am 02.09.2010 (schnell ist Herr J.B. ja) bekam ich Post von der Firma Softwaresolutions OWL mit einer Rechnung über 89 Euro für die Einträge in den Suchmaschinen. Danach durchforstete ich noch einmal die Seite der Firma und noch herum scrollen auf der Startseite und in den AGB´s fand den unscheinbaren Hinweis daß dieser Service kostenpflichtig sei. Nachdem habe ich mich ein wenig schlau gemacht über diese Firma und mußte feststellen das ich nicht der einzige bin der wahrscheinlich dort reingefallen ist.
Am 10.09.2010, ging ich in Widerruf (Einschreiben mit Rückschein). Am 18.09.2010 bekam ich Post mit der Ablehnung meines Widerrufes, Begründung §13 BGB unternehmerische Tätigkeit!
Mir war es zu keiner Zeit bewußt daß es sich bei diesem Angebot um einen kostenpflichtigen Service handelt, geschweige denn ich einen Vertrag eingegangen bin.
Nun kamen diverse Mahnungen seitens der Firma.
- 14. September 89,00 Euro (Mail)
- 24.September 89,00 Euro (Mail)
- 12.Oktober 95,00 Euro (Post)
Endes des letzten Jahres meldete sich dann eine Inkassofirma.
Am 30.12.2010 bekam ich Post (Zahlungsaufforderung) von EuroTreuhand Inkasso aus Köln Forderung bis zum 08.01.2011 begleichen 148,91 Euro mit der Androhung eines negativen Schufaeintrag.
Nächster Brief am 13.01.2011 (Mahnung) v von EuroTreuhand Inkasso aus Köln Forderung bis zum 20.01.2011 begleichen 161,09 Euro mit der Androhung eines negativen Schufaeintrag.
Letzte Mahnung (!) 24.01.2011 von EuroTreuhand Inkasso aus Köln Forderung bis zum 31.01.2011 begleichen 173,23 Euro mit der Androhung eines negativen Schufaeintrag, Kopie dieses Schreibens wurde an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. H. Schneider weitergeleitet wegen Erlaß eines Mahnbescheides!
soweit so gut . . .
mal vorweg ich werde auf keinen Fall bezahlen!
1. das verschleiern bzw. verstecken des Kostenhinweises erfüllt den Straftatbestand der Arglistigen Täuschung in diesem Falle kommt kein Vertrag zu Stande!
2. nach der derzeitigen Wiederrufsbelehurung muß diese mir zeitnah in Schriftform (E-Mail genügt) zu gehen ist in meinen Fall nicht passiert!
3. die Androhung eines negativen Schufaeintrages auf der Grundlage einer unberechtigten Forderung ist sittenwiedrig!
4. Mahnbescheide werden nicht von irgenwelchen Rechtsanwaltskanzleien ausgestellt sondern von Mahngerichten.
Was lernt man daraus wenn ich nicht die Anbsicht habe irgendwas zu kaufen werde ich wohl meine persönlichen Daten nicht mehr in Netz weitergeben!
Bitte genau lesen eine keine Huldigung für den Herrn J.B. seriöse Gerichtsreporter geben ein Aktenzeichen an aber was soll man angeben wenn die Ganze Nummer ein Fake ist? Am Bielfelder Gericht gibt es keine Urteile pro J.B.!
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