GEZ - Kuriose Streitfälle

oder Bekloppter gehts immer

Rick24146
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GEZ - Kuriose Streitfälle

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Gepostet: 07.06.2010 - 21:31 Uhr  ·  #1
Hy,

In Sachen GEZ kann man ja nun tippen wie man will , manchmal liest man aber denn noch sachen - da glaubt man wirklich das es nicht mehr besser kommen kann oder könnte:

Zitat :

Musik aus dem Karton
Damit hatten die Filialleiter der Aldi-Märkte nicht gerechnet: Der Hessische Rundfunk ließ Gebührenbescheide zustellen, da das Unternehmen Geräte verkaufte, mit denen Besitzer Radio- und Fernsehsendungen empfangen können. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main stellte unter dem Aktenzeichen 10 E 4208/04 fest, dass Verbrauchermärkte selbst dann Rundfunkgebühren zahlen müssten, wenn keine Möglichkeit „zur Vorführung oder Öffnung der Verpackung durch geeignetes Personal“ bestehe. Ausschlaggebend sei, dass die Bedingungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags erfüllt sind, also der Empfang der „Tagesschau“ rein technisch möglich ist. Aldi ging in Berufung und erreichte eine Aufhebung des Urteils. Ähnlich vielseitig urteilen Gerichte im ganzen Bundesgebiet.


Also zumindest die Gerichte haben noch den Durchblick - auch wenn Justizia Blind ist

weitere Intermezzo`s der Großen Eintreib Zentrale

und eines ist sicher , ein ende ist nicht in sicht

Rick
Klaus
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Re: GEZ - Kuriose Streitfälle

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Gepostet: 24.09.2010 - 23:04 Uhr  ·  #2
Oftmals muss man sich fragen, auf welchem Stern die leben. Es grenzt schon an Utopie, mit welchen Begründungen Steuern eingetrieben werden. Wenn man so manches mal die Reportagen über die GEZ sieht, denkt man, dass ist ein Witz. Aber nein. Natürlich wird auch
Oftmals grenzenlos übertrieben.

Die GEZ ist ein Staat im Staat. Betroffene haben kaum die Möglichkeit, sich zu währen.

Ich habe das riesengroße Glück, auf Lebenszeit von den Gebühren befreit zu sein.
Dafür sage ich persönlich der GEZ „ DANKE“!
Aber Ausnahmen bestätigen nicht immer die Regel.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus
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