Eingliederungs Vereinbahrung WICHTIGER HINWEIS

Hat der Sachbearbeiter immer Recht ?

Rick24146
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Eingliederungs Vereinbahrung WICHTIGER HINWEIS

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Gepostet: 06.01.2010 - 00:15 Uhr  ·  #1
Wer kennt es nicht . Man sitzt bei der ARGE - die Integrationskraft vor einem und es geht mal wieder um Maßnahmen . Zum Xten mal den 10 Pc Kurs oder den nächsten 1 Euro Job und dann kommt dieser schrieb den mal Unterschreiben soll - die so genannte Eingliederungs Vereinbahrung .

Der Stift wird einem gereicht und man setzt an und keiner sagt einem

STOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOPPPPPPPPPPPPPPPPPPPPP

Ich wusste es bis vor kurzem auch nicht aber dieser schrieb muss NICHT vor Ort Unterschrieben werden denn er gilt wie ein Vertrag . Man muss ihn nicht vor Ort Unterschreiben sondern kann ihn mitnehemn mit den worten " Ich möchte es nochmal in Ruhe Überdenken " . Dieses ist Rechtens und führt zu keiner kürzung .
Man muss sich natürlich um das Gesagte kümmern und nicht einfach wegschmeißen , aber man muss nicht sofort Unterschreiben darum gehts.

In der Vergangenheit habe auch ich mir zuviel gefallen lassen und heute läuft erstmal alles über den Tisch meines Rechtsanwaltes und nicht mehr ohne.
Den kann sich übrigens jeder Hartz IV ler KOSTENFREI nehmen über die Prozesskostenhilfe.
Von Sanktionen , Kürzungen oder Drohungen man muss sich nicht alles gefallen lassen und das ist wichtig den ie wohl gelobten Integrationskräfte ( kurz INTIs ) haben nicht immer Recht und sind schon garnicht Gott.

Beschwerdestellen gibt es in jeder Stadt zusätzlich
sei es die Bürgerbeauftragte oder der Bürgerbauftragte
Ein Rechtsanwalt
Organisationen

oder als HÖCHSTE Instanz
das Sozialministerium des jeweiligen Landes

Nicht Bedrohen lassen , ruhig bleiben und hinterher handeln das ist wichtig
wer laut wird hat verloren und wer ruhig bleibt hat rechte .

das mal in kürze später mehr

Rick
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Re: Eingliederungs Vereinbahrung WICHTIGER HINWEIS

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Gepostet: 01.02.2010 - 19:54 Uhr  ·  #2
Muss man sowas überhaupt unterschreiben? :o
Rick24146
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^Re

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Gepostet: 01.02.2010 - 20:00 Uhr  ·  #3
Ja und Nein,

also zunächst einmal muss es nicht " sofort " Unterschreiben und kann sich alles nochmal in ruhe durch den Kopf gehen lassen . Natürlich lässt die wohl gelobte und heuchelnde Arge es nicht zu es zu Ignorieren . Also muss man sich schon GENAU Informieren ob das was in dieser Eingliederrungsvereinbahrung steht sinn macht . Sollte man zu dem schluss kommen das es Unsinn sit - kann man gegen Argumentieren und sich neue Ratschläge Anhören . Das die einen Vermitteln sollen/wollen ist klar - man muss sich aber nicht alles gefallen lassen . Ich , für meine Person gesprochen , Unterschreibe garnichts mehr auf dem Amt , bevor es mein Anwalt gelesen hat . Wer Hartz IV bezieht , kann sich jederzeit einen Anwalt nehmen , auch ohne Rechtsschutzversicherrung - kostet nichts . Dazu gilt das Armenrecht in Deutschland und die Prozesskostenhilfe.

Rick
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