Gesucht und gefunden:Zitat:"
der VAMV zeigt die Mängel der angekündigten Kindergelderhöhung auf -
sie kommt bei vielen Alleinerziehenden nicht an:
- bei denen, die Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen = 500.000 Kinder sind betroffen.
Das Kindergeld wird zum 1.1.2009 um 10 Euro erhöht, der UVG um 8 Euro gekürzt. Diese Kinder erhalten ab 2009 weniger.
- bei denen im SGBII-Bezug = 800.000 Kinder sind betroffen.
vom Sozialgeld für Kinder = 211 Euro werden 154 Euro Kindergeld abgezogen,ab 1.1. 164 Euro.
Die Kindergelderhöhung kommt nicht an.
- bei denen die Unterhaltszahlungen erhalten = 2 Millionen Kinder sind betroffen.
Die Hälfte des Kindergeldes wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen.
Am wenigsten wirkt die Kindergelderhöhung also bei den Familien, die es am nötigsten brauchen.
Die Systematik von Kindergeld, SGB II und Unterhaltsrecht führt dazu, dass Kinder von
Alleinerziehenden nicht von der Kindergelderhöhung profitieren.
Der VAMV fordert eine Übergangsregelung, die ausschließt, dass die Kindergelderhöhung auf weitere Ansprüche des Kindes angerechnet werden."Zitat Ende
der VAMV zeigt die Mängel der angekündigten Kindergelderhöhung auf -
sie kommt bei vielen Alleinerziehenden nicht an:
- bei denen, die Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen = 500.000 Kinder sind betroffen.
Das Kindergeld wird zum 1.1.2009 um 10 Euro erhöht, der UVG um 8 Euro gekürzt. Diese Kinder erhalten ab 2009 weniger.
- bei denen im SGBII-Bezug = 800.000 Kinder sind betroffen.
vom Sozialgeld für Kinder = 211 Euro werden 154 Euro Kindergeld abgezogen,ab 1.1. 164 Euro.
Die Kindergelderhöhung kommt nicht an.
- bei denen die Unterhaltszahlungen erhalten = 2 Millionen Kinder sind betroffen.
Die Hälfte des Kindergeldes wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen.
Am wenigsten wirkt die Kindergelderhöhung also bei den Familien, die es am nötigsten brauchen.
Die Systematik von Kindergeld, SGB II und Unterhaltsrecht führt dazu, dass Kinder von
Alleinerziehenden nicht von der Kindergelderhöhung profitieren.
Der VAMV fordert eine Übergangsregelung, die ausschließt, dass die Kindergelderhöhung auf weitere Ansprüche des Kindes angerechnet werden."Zitat Ende